18.12.2024 / komba gewerkschaft nrw

Beamt*innen, Versorgungsempfänger*innen - Info 15/2024

© freepik
© freepik

Anteiliger Familienzuschlag verstößt gegen das Gleichheitsgebot! - Antrag stellen

Der Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg hat mit Urteil vom 12.07.2024 (Az. 1 GR 24/22) entschieden, dass die im Land Baden-Württemberg bestehende Regelung zur Gewährung eines nur anteiligen Kinderzuschlags bei Teilzeitbeschäftigung beider Elternteile gegen das Gleichheitsgebot verstößt, wenn beide Elternteile im öffentlichen Dienst beschäftigt sind, aber zusammen nicht die Arbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten erreichen.

Mehr zum Beamt*innen, Versorgungsempfänger*innen – Info 15/2024 "Anteiliger Familienzuschlag verstößt gegen das Gleichheitsgebot! - Antrag stellen" im internen Mitgliederbereich der komba gewerkschaft nrw:
Login interner Mitgliederbereich der komba gewerkschaft nrw
Noch kein komba-Mitglied? Hier geht´s lang: zum Mitgliedsantrag!

Mark Koehler – koehler@komba.de · 0221 – 912 852 0
komba gewerkschaft nrw · Norbertstraße 3 · 50670 Köln · www.komba-nrw.de

Nach oben
Kontakt

Vorsitzender
Michael Zarth

Anschrift:

komba Ortsverband Münster
August-Macke-Weg 70
59063 Hamm

Mail: mail(at)komba-muenster.de

Nach oben
Änderungen

Sie wollen uns Änderungen Ihrer Mitgliedsdaten und/oder Bankverbindung mitteilen?

Bitte per Mail an:

adresse(at)komba-muenster.de

Nach oben
Elf gute Gründe für eine Mitgliedschaft

Elf gute Gründe für eine Mitgliedschaft in der komba gewerkschaft

Nach oben
Kontakt Jugend

Jugendleiter
Christian Kruse
Hoppendamm 3
48151 Münster

Mail: jugend(at)komba-muenster.de

Nach oben
Nach oben