27.01.2023 / komba gewerkschaft nrw

Fachbereich Sozial- und Erziehungsdienst - Info 1/2023

© Nicole Niessen
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Arbeitsunfähigkeit am Regenerations- oder Umwandlungstag: Was ist zu beachten?

Mit dem SuE-Tarifabschluss 2022 wurden die Regenerations- und Umwandlungstage, also zusätzliche freie Tage für die SuE-Beschäftigten, eingeführt. Rechtlich gesehen stellen diese Tage keinen Urlaub nach Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) dar. Für den Fall, dass an diesen Tagen eine Arbeitsunfähigkeit vorliegt, haben die Vereinigung der kommunalen Arbeitsgeberverbände (VKA) und die komba gewerkschaft unterschiedliche Rechtsauffassungen, die die komba gewerkschaft notfalls gerichtlich klären lässt. 

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Die Mitgliederinformationen u.a. zu den Themen Allgemeine Verwaltung, Beamten- und Tarifrecht, Feuerwehr und Rettungsdienst, Schwerbehindertenrecht, Personal- und Betriebsrat sowie Gesundheit und Pflege, Erziehung und Ver- und Entsorgung stehen nur unseren Mitgliedern zur Verfügung.

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Yvonne Zimmermann | zimmermann@komba.de | 0221 – 912 852 34
komba gewerkschaft nrw | Norbertstraße 3 | 50670 Köln | www.komba-nrw.de

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Kontakt

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Michael Zarth

Anschrift:

komba Ortsverband Münster
August-Macke-Weg 70
59063 Hamm

Mail: mail(at)komba-muenster.de

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48151 Münster

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