29.08.2022 / komba gewerkschaft nrw

Kommission Schwerbehindertenrecht - Info 2/2022

© geralt / pixabay.com
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Verfall Zusatzurlaub bei Schwerbehinderung

Schwerbehinderte Mitarbeitende haben Anspruch auf fünf Tage Zusatzurlaub im Jahr. In diesem Beitrag möchten wir Ihnen einen Überblick darüber geben, unter welchen Voraussetzungen der Zusatzurlaub für schwerbehinderte Beschäftigte verfallen kann, wenn über den Status der Schwerbehinderung rückwirkend entschieden wird und welche Bedeutung hierbei der Aufforderungs- und Hinweisobliegenheit des Dienstherrn beigemessen wird.

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Die Mitgliederinformationen u.a. zu den Themen Allgemeine Verwaltung, Beamten- und Tarifrecht, Feuerwehr und Rettungsdienst, Schwerbehindertenrecht, Personal- und Betriebsrat sowie Gesundheit und Pflege, Erziehung und Ver- und Entsorgung stehen nur unseren Mitgliedern zur Verfügung.

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