10.01.2017

Informationen zur neuen Entgeltordnung

Neue EGO (Bild: © C.Kruse/komba OV Münster)
Neue EGO (Bild: © C.Kruse/komba OV Münster)
Michael Zarth und Christian Bernheine (Bild: © C.Kruse/komba OV Münster)
Michael Zarth und Christian Bernheine (Bild: © C.Kruse/komba OV Münster)
Michael Zarth und Christian Bernheine (Bild: © C.Kruse/komba OV Münster)
Michael Zarth und Christian Bernheine (Bild: © C.Kruse/komba OV Münster)
Wichtig! Erst Beratung, dann Antrag! (Bild: © C.Kruse/komba OV Münster)
Wichtig! Erst Beratung, dann Antrag! (Bild: © C.Kruse/komba OV Münster)

Was bedeutet eine Überleitung in eine neue Entgeltgruppe? Oder ergibt sich für mich die Möglichkeit einer Höhergruppierrung?

Sehr gut besucht war die Informationsveranstaltung "Neue Entgeltordnung" am 10.01.2017, zu der der komba Ortsverband Münster seine Mitglieder aber auch alle interessierte Kolleginnen und Kollegen eingeladen hatte.

Christian Bernheine, Mitglied des Tarifausschusses der komba nrw, hielt einen sehr informativen Vortrag und verdeutlichte die Problematik, die hinter der zum Jahresanfang eingeführten neuen Entgeltordnung steht. Zum einen wurden endlich die langjährigen und veralteten Übergangsvorschriften aufgehoben und neue Eingruppierungsmerkmale festgelegt. Zum anderen birgt aber ein Antrag auf Höhergruppierung auch Risiken Besitzstände oder Erfahrungsstufen zu verlieren.

Aus diesem Grund rät der komba Ortsverband Münster seine Gewerkschaftsmitglieder vor einer Antragstellung sich umfassend von den Justiziaren der komba Geschäftsstelle beraten zu lassen.

Informationen zum Ablauf der Rechtsberatung unter: beschaeftigteninfo(at)komba-muenster.de

Die PP-Präsentation wurde dankenswerterweise von Christian Bernheine zur Verfügung gestellt.

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