22.10.2015 / komba gewerkschaft nrw
Einmalige Pauschalzahlung
Die 2014 erzielte Tarifeinigung für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst von Bund und kommunalen Arbeitgebern sieht für 2015 eine Pauschalzahlung vor.
Die einmalige Pauschalzahlung im Wert von 360 Euro muss beim Arbeitgeber beantragt werden. Teilzeitbeschäftigte erhalten die Zahlung anteilig entsprechend dem Umfang ihrer Arbeitszeit.
Um die Ansprüche geltend zu machen, stehen den Mitgliedern der komba gewerkschaft nrw weitere Informationen sowie ein Musterantrag im Mitgliederbereich zur Verfügung.
Kontakt
Vorsitzender
Michael Zarth
Anschrift:
komba Ortsverband Münster
August-Macke-Weg 70
59063 Hamm
Änderungen
Sie wollen uns Änderungen Ihrer Mitgliedsdaten und/oder Bankverbindung mitteilen?
Bitte per Mail an:
Kontakt Jugend
Jugendleiter
Christian Kruse
Hoppendamm 3
48151 Münster
Mail: jugend(at)komba-muenster.de