20.09.2023 / komba gewerkschaft nrw

Fachbereich Feuerwehr und Rettungsdienst – 08/2023

© WangXiNa / freepik.com
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NEIN zur geplanten Anhebung der Altersgrenze Feuerwehr!

Das Ministerium des Innern hat der komba gewerkschaft nrw einen Gesetzentwurf zur Änderung des § 116 Landesbeamtengesetz (LBG NRW) (Anhebung Altersgrenze Feuerwehr) zur Stellungnahme vorgelegt. Unter Berücksichtigung vieler Vorschläge und Anregungen aus dem Kreis der Mitglieder hat der Fachbereich Feuerwehr und Rettungsdienst der komba gewerkschaft nrw eine Stellungnahme dazu erarbeitet. An dieser Stelle informiert die komba gewerkschaft nrw über die wichtigsten Punkte.

Mehr erfahren:
Die Mitgliederinformationen u.a. zu den Themen Allgemeine Verwaltung, Beamten- und Tarifrecht, Feuerwehr und Rettungsdienst, Schwerbehindertenrecht, Personal- und Betriebsrat sowie Gesundheit und Pflege, Erziehung und Ver- und Entsorgung stehen nur unseren Mitgliedern zur Verfügung.

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Eckhard Schwill · schwill@komba.de · 0221 – 912 852 0
komba gewerkschaft nrw · Norbertstraße 3 · 50670 Köln · www.komba-nrw.de

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Kontakt

Vorsitzender
Michael Zarth

Anschrift:

komba Ortsverband Münster
August-Macke-Weg 70
59063 Hamm

Mail: mail(at)komba-muenster.de

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Hoppendamm 3
48151 Münster

Mail: jugend(at)komba-muenster.de

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