04.07.2023 / komba gewerkschaft nrw

Personal- und Betriebsräte - Info 04/2023

© peggy_marco/pixabay.com
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Erläuterungen zum Hinweisgeberschutzgesetz

Nach langen Anlaufschwierigkeiten wurde das Hinweisgeberschutzgesetz am 02.06.2023 im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt am 03.07.2023 in Kraft. Das Gesetz dient der Umsetzung der sogenannten EU-"Whistleblower"-Richtlinie. Es soll Personen schützen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben und diese an die vorgesehenen Meldestellen melden oder offenlegen.

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Die Mitgliederinformationen u.a. zu den Themen Allgemeine Verwaltung, Beamten- und Tarifrecht, Feuerwehr und Rettungsdienst, Schwerbehindertenrecht, Personal- und Betriebsrat sowie Gesundheit und Pflege, Erziehung und Ver- und Entsorgung stehen nur unseren Mitgliedern zur Verfügung.

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Norbert Neu | neu@komba.de | 0221 – 912 852 0
komba gewerkschaft nrw | Norbertstraße 3 | 50670 Köln | www.komba-nrw.de

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Kontakt

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Michael Zarth

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komba Ortsverband Münster
August-Macke-Weg 70
59063 Hamm

Mail: mail(at)komba-muenster.de

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48151 Münster

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